Die Firma
Allgemeine Geschäftsbedingungen - AGB
Roland Schärer |
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Inhalt
1 Allgemeines Geltungsbereich
2 Angebote Preise Leistungen Zustandekommen des Vertrages
3 Datensicherheit
4 Zahlungsbedingung Versicherungen Sozialbeiträge
5 Ausbildungsorte Rechte und Pflichten
6 Vertragsdauer Kündigung
7 Schlussbestimmungen Erfüllungsort Gerichtsstand
Λ 1. Allgemeines, Geltungsbereich
Folgende Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) sind Bestandteil aller Verträge mit Learning by Working. Regelungen, die diese Bedingungen abändern oder aufheben, sind nur dann gültig, wenn diese gegenseitig bestätigt werden.
Λ 2. Angebote, Preise, Leistungen, Zustandekommen des Vertrages
Unsere Angebote verstehen sich freibleibend. Der Umfang der zur Verfügung gestellten
Leistungen ist aus dem erstellten Konzept bzw. der Beschreibung des jeweiligen Angebots
auf den Internet-Seiten http://www.learning-by-working.ch ersichtlich.
Die Preise für unsere Leistungen verstehen sich exkl. MwSt.
Mit Gegenzeichnung des Konzeptes oder mit der ersten Erfüllungshandlung kommt
ein Vertrag über die Nutzung des abgesprochenen Services zustande.
Λ 3. Datensicherheit
Über die zum Download gekennzeichneten Dateien auf den Internetseiten, wie über die dem
Kunden übergebenen Ausbildungsunterlagen kann frei verfügt werden.
Kopien und die Weitergabe an Dritte sind erlaubt.
Für einen eventuellen Schaden aus der Verwendung der Daten wird keine Haftung übernommen.
Λ 4. Zahlungsbedingungen, Versicherungen, Sozialbeiträge
Die von Learning by Working
in Rechnung gestellten Preise verstehen sich in CH-Fr exklusive
der jeweils am Tag der Rechnungsstellung gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer.
Rechnungen sind innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsstellung zur Zahlung fällig.
Zahlungen gelten erst als erfolgt, wenn sie auf dem Konto von
Learning by Working gutgeschrieben wurden.
Die Versicherung gegen jedes Risiko ist Sache des Beauftragten
(Betriebshaftpflicht, Unfallversicherung).
Die Sozialbeiträge werden durch Learning by
Working entrichtet.
Bei Nichteinhaltung der vereinbarten Leistungen / Tagesansätzen zwischen
dem Auftraggeber und Learning by Working gelten
die folgenden Regelungen:
- Bei Absage der Lernaktivität ab 3 Monaten vor der Lernaktivität entstehen keine Kosten.
- Bei Absage der Lernaktivität innerhalb 1-3 Monaten vor der Lernaktivität = 50% der vereinbarten Leistungen / Tagesansätzen.
- Bei Absage der Lernaktivität innerhalb 1 Monat vor der Lernaktivität = 100% der vereinbarten Leistungen / Tagesansätzen.
Selbstverständlich können Verschiebedaten rechtzeitig, d.h.
mindestens 1 Monat vor der Lernaktivität, vereinbart werden.
Λ 5. Ausbildungsorte, Rechte und Pflichten
Die Ausbildungsorte werden durch den Auftraggeber festgelegt. Der Auftraggeber hat das Recht,
- die Ausbildungsinhalte definitiv festzulegen und im Hinblick auf eine unternehmensgerechte Anpassung zu überprüfen.
- die Ausbildungen jederzeit zu begleiten.
- den Ausbildungsablauf, die Präsentation und die Inhalte zu kontrollieren.
- sich über die Gestaltung der Ausbildung, die Art und Wirkung der Beauftragten sowie die Auswirkungen von vermitteltem Stoff zu informieren.
Der Beauftragte hat das Recht,
- sich jederzeit und umfassend bei dem Auftraggeber über Konzepte, Inhalte, Unterlagen usw. zu informieren.
- innerhalb des Auftrages partielle Änderungen, insbesondere was die thematische und zeitliche Abfolge einzelner Ausbildungen betrifft, selbständig vorzunehmen.
- Alternativprogramme und –inhalte vorzuschlagen (sie sind vorgängig mit dem Auftraggeber abzusprechen).
Der Auftraggeber hat die Pflicht,
- den Beauftragten im Rahmen der Möglichkeiten bei der Vorbereitung und Durchführung zu unterstützen.
- notwendige Ausbildungsunterlagen für den Beauftragten, für die Teilnehmer und Teilnehmerinnen zu kopieren oder nach Rechnungsstellung zu begleichen.
Der Beauftragte verpflichtet sich,
- alle Punkte der Vereinbarung einzuhalten.
- Hilfsmittel ohne anders lautende Vereinbarung selbst mitzubringen.
Λ 6. Vertragsdauer, Kündigung
Der Vertrag wird, falls nicht anders vereinbart, mit der letzten Lernaktivität laut Konzept erfüllt. Verstösst eine Vertragspartei nachhaltig gegen eine in diesen AGB festgelegten Pflichten, so ist die andere Vertragspartei berechtigt, das Vertragsverhältnis fristlos zu kündigen.
Λ 7. Schlussbestimmungen, Erfüllungsort, Gerichtsstand
Jegliche Änderungen, Ergänzungen oder die teilweise oder gesamte Aufhebung
des Vertrages bedürfen der Schriftform, auch die Abänderung oder Aufhebung des
Schriftformerfordernisses.
Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages ungültig sein oder werden, bleibt
der Vertrag samt allen übrigen Bestimmungen gültig.
Die beanstandete Klausel ist durch eine solche zu ersetzen,
die dem wirtschaftlichen Zweck der ursprünglichen möglichst nahe kommt.
Entsprechendes gilt für Unvollständigkeiten.
Es gilt Schweizerrecht.
Der Gerichtsstand ist Bern.
Stand: 01.09.2001
Bei Fragen, Anregungen oder Problemen setzen Sie sich mit uns in
Verbindung.
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